Studiogespräch mit zwei von vier oder mehr unter Terrorismusverdacht gestellte Antirassismusaktivist_innen.
Die Anklage gegen jene vier Personen, die im Sommer 2010 wegen des Vorwurfs der versuchten Brandstiftung für fünf bis sieben Wochen in Untersuchungshaft gesteckt wurden, ist nun fertig. Vorwürfe, eine terroristische Vereinigung gemäß § 278b zu bilden und terroristische Straftaten nach § 278c zu begehen oder ein verbrecherisches Komplott nach § 277 zu schmieden, werden nicht mehr erhoben. Ebenso finden sich auch die zwischenzeitlich erhobenen Vorwürfe, Abschiebungen verhindern zu wollen, und beim Filmen von Abschiebungen in einem öffentlichen Parkhaus am Flughafen den Funkverkehr zu stören, stehen nicht in der Anklageschrift. Vermutungen, dass das Verfahren dazu benutzt werde, umfassende Ermittlungen, Observationen und Abhörmaßnahmen in den antirassistischen Szenen zu legitimieren, konnten durch die Anklageschrift dennoch alles andere als zerstreut werden. So ist darin etwa zu lesen, dass in den Monaten vor der [angeblichen] Tat das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) in der linksradikalen Szene eine „massive Zunahme der Gewaltbereitschaft festgestellt habe“. Es bleibt also offensichtlich: Getroffen hat es auch 2010 ein paar Wenige, gemeint waren wir alle.
Prozesstermine sind noch keine bekannt. Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten, Hintergründe, weitere Entwicklungen und Termine finden sich auf http://fightrepression2010.tk/