Der Europäischen Gerichtshofs fällt im Dezember 2011ein Urteil zur Auslegung der sogenannten Dublin II-Verordnung und stellt klar, dass Asylsuchende auch nicht in einen europäischen Staat zurückgeschoben werden dürfen, in dem für sie die Gefahr besteht, unmenschlich behandelt zu werden.
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25. mai 2012
Publié
25. mai 2012
Rédacteurs
Elfi Oblasser
Sujets
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