Der Europäischen Gerichtshofs fällt im Dezember 2011ein Urteil zur Auslegung der sogenannten Dublin II-Verordnung und stellt klar, dass Asylsuchende auch nicht in einen europäischen Staat zurückgeschoben werden dürfen, in dem für sie die Gefahr besteht, unmenschlich behandelt zu werden.
25. mája 2012
25. mája 2012
Elfi Oblasser