Hallstatt – Die mittelalterliche Gründung

Podcast
Rückblicke – Welterbe Hallstatt
  • 1423_Hallstatt_Gründung
    10:51
audio
17:23 min
Obertraun – Projekt einer Pferdeeisenbahn
audio
13:32 min
Bad Goisern – Hammerschmied Atzmanstorfer
audio
21:22 min
Hallstatt Pfannhaus Markt T2
audio
19:23 min
Hallstatt Pfannhaus Markt T1
audio
12:42 min
Hallstatt -Museum – Musikinstrumente 2
audio
23:59 min
Hallstatt -Museum – Musikinstrumente 1
audio
13:50 min
500 Jahre Salzkammergut
audio
12:13 min
Hallstatt – Löckerbrunnen Ergänzung
audio
24:17 min
Hallstatt – Löckerbrunnen
audio
24:43 min
Bad Goisern -Steeg – Seeklause

Die älteste schriftliche Quelle, die direkt auf die Salzproduktion in Hallstatt bezugnimmt, stammt aus dem Jahr 1305, worin das “sieden ze Halstat, daz da von dem Halperg chumt” belegt ist. Die Verleihungsurkunde des Marktrechtes aus dem Jahr 1311 spricht von der “Erhebung vom wilden Gebirge und grünem Wasen” des “neuen Siedens ze Halstatt”, was den Schluss zulässt, dass nicht vor 1280, die Vorarbeiten zur Eröffnung des Bergbaues und des Sudbetriebes erfolgten.

Mit dieser Urkunde wurden an auswärtige Bürger auch sieben Burgrechte verliehen, welche eine auf die Nachkommen vererbbare Konzession für die Salzerzeugung und den Salzhandel waren. Sie waren verpflichtet, sich in Hallstatt “mit ainem Maiden”  häuslich niederzulassen. Die tatsächliche körperliche Arbeitsleistung konnte aber auf einen sogenannten Arner übertragen werden.

Weiters wurden fünf weitere, sozial aber etwas weniger qualifizierte Leihen an Pfannhausstätten vergeben, deren Inhaber “mit sein selbst leib arbeiten” mussten. Die soziale und rechtliche Hierarchie ist damit klargestellt: Pfleger  – Schreiber – rechte Burgleheninhaber – Leheninhaber – Arner.

Die Inhaber der Burglehen waren aufgrund ihrer Privilegien in der Lage, ähnlich wie moderne Unternehmer zu agieren. Ihr Handlungsspielraum war lediglich von der Residenzpflicht in Hallstatt sowie von der bedingten Veräußerbarkeit des Burgrechtes eingeschränkt. Davon abgesehen konnten sie über ihre Anteile an der Salzproduktion frei verfügen, Gewinne erwirtschaften, damit weiteres Salz zukaufen und dieses in den Verkehr bringen.

Während der mittelalterlichen Gründungsphase der Hallstätter Salzproduktion bedurfte der Landesherr demnach offenkundig finanzkräftiger Privatunternehmer, denen in Form eines Pachtsystems hohe Anteile an der Salzproduktion verliehen wurden.  So ist es verständlich, dass die Landesfürsten seit dem 15. Jahrhundert bestrebt waren diese “Junkherrnrechte” wieder abzulösen , was in den wesentlichen Zügen bereits im 16. Jahrhundert umgesetzt werden konnte, wohl aber erst mit der Ablösung der letzten Salzfertigerrechte im 19. Jahrhundert endgültig gelungen ist.

Link zum download des weiterführenden Textes “Gelenkte Entwicklung

Leave a Comment