Von 1527 bis 1783 unterstand auch das Gmundner Salzamt mit kurzen Unterbrechungen der niederösterreichischen Hofkammer.Von dieser Behörde – im heutigen Sinne einem Superministerium – leitet sich der Begriff “Kammer-Gut” ab.
Im Zuge der Verwaltungsreformen 1749 wurde die altehrwürdige Hofkammer mit der Hofkanzlei zum “Directorium in publicis et Cameralibus” zusammengeschlossen. Die neue Behörde bewährte sich aber nicht, sodass die Hofkammer neu strukturiert ab 1762 wieder selbstständig geführt wurde. 1783 wurde das Salzkammergut der oberösterreichischen Landesregierung unterstellt. 1850 wurden die Salzämter gänzlich aufgelassen und durch die “k. k. Salinen und Forstdirektion” ersetzt. Die alpinen Salinen unterstanden nun unmittelbar dem k. k. Finanzministerium.
1905 übernahm die Finanzlandesdirektion Linz die Belange des österreichischen Salinenwesens. Zwischen 1918 und 1925 wurden die Salzbergbaue und Salinen als “alpenländische Salinen” geführt.
1926 erfolgte eine Neuordnung des Salzmonopols durch die Schaffung einer dem Bundesministerium für Finanzen direkt unterstellten “Generaldirektion der Österreichischen Salinen”.
Mit dem “Anschluss” Österreichs an das Deutsche Reich wurde das Salzmonopol außer Kraft gesetzt, die Verkaufspreise auf das reichsdeutsche Niveau gesenkt. Aus dem gewinnbringenden Monopolunternehmen der Ersten Republik wurde ein Subventionsunternehmen, welches auf Reichszuschüsse von bis zu fünf Millionen Reichsmark jährlich angewiesen war.
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