Wir haben beim letzten Mal über das Grundeinkommen und die Nachhaltigkeitsziele geredet. Da ging es offenbar darum, für welche Probleme das BGE hilfreich bei der Lösung sein könnte. Ist das BGE also ein quasi „universeller Problemlöser“?
Das BGE kann – wie wir das gezeigt haben – bei der Lösung vieler Probleme behilflich sein, auch wenn es nicht alle Probleme lösen wird. Aber das BGE ist viel mehr. Meiner Meinung nach ist das BGE ein Menschenrecht!
Der Artikel 1 ist ja bekannt:
Die Menschenrechtskonvention besteht aber aus 30 Artikeln. Und da heißt es z.B. im
Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht
auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, (…)
in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind
Ja, das ist ja auch die Aussage von Artikel 2, dass diese Rechte ALLEN Menschen zustehen.
Diese Rechte auf soziale Sicherheit und auf Wohlfahrt gelten also auch für ALLE Menschen. Nicht nur für arbeitende oder arbeitswillige. Für alle. Punkt. Bedingungslos.
Aber es gibt doch auch den Artikel 23 – Recht auf Arbeit und Schutz der Arbeiter
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit und auf faire Bezahlung der Arbeit Aber kein Mensch hat die Pflicht zur Arbeit
Zusammenfassend also: Jeder Mensch hat das RECHT auf Arbeit, aber die Arbeit – speziell die Erwerbsarbeit oder die Arbeitswilligkeit – kann keine Voraussetzung für soziale Sicherheit und Wohlstand sein:
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will