Das österreichische Verbotsgesetz, auf dessen Grundlage nach dem zweiten Weltkrieg die NSDAP verboten und die Entnazifizierung in Österreich gesetzlich geregelt wurde, ist inzwischen zu weiten Teilen sog. «totes Recht», also nicht mehr in Kraft. Lediglich der Artikel 1 stellt «lebendes» Recht dar und bildet noch heute die Grundlage für strafrechtliche Verhandlungen und Verurteilungen aufgrund „nationalsozialistischer Wiederbetätigung».
Allerdings sind auch rechtsextreme, bzw. rassistische Positionen und Aktivitäten möglich sowie existent, die nicht als «Betätigung im nationalsozialistischen Sinne» einzustufen sind. In der Online-Enzyklopädie «wikipedia» heißt es dazu: «Der Rechtsextremismus gilt in Österreich nicht als verfassungsfeindliche oder strafrechtlich zu verfolgende Position. Er stellt für den Verfassungsschutz nur ein für die Prävention interessantes Vorfeld des durch das Verbotsgesetz 1947 verbotenen Neonazismus dar.»
Jener Problematik des «Rechtsextremismus in Österreich» war vergangenen Mittwoch (14.11.2012) auch eine Veranstaltung der Grünen OÖ im ‘moviemento’ gewidmet. Gezeigt wurde der Film ‘Kriegerin’ von David Wnendt, in welchem das Milieu der gewaltbereiten, rechtsextremen Szene in Deutschland thematisiert wird. Bei der anschließenden Diskussion zur Situation in Österreich waren neben Gastgeberin Maria Buchmayr (stellvertretende Klub-Obfrau der Grünen OÖ) auch Thomas Rammerstorfer (vom Kulturverein ‘Infoladen Wels’) und Willi Mernyi (Vorsitzender des Mauthausen Komitees Österreich) zugegen. Im Rahmen der Veranstaltung bot sich auch Gelegenheit zu einem Gespräch (mit den Anwesenden) – über das «OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus», den Begriff «Rechtspopulismus» und die Pläne zur Einführung eines Neonazi-Aussteigerprogramms in Österreich.
Zur Webseite des «Oberösterreichischen Netzwerks gegen Rassismus und Rechtsextremismus» mit Link zum Dossier (2012) «über rechtsextreme und rassistische Aktivitäten mit Oberösterreich-Bezug»
(zitiert nach: ‘wikipedia’-Artikel: «Rechtsextremismus in Österreich» und «Verbotsgesetz 1947» // «Gesamte Rechtsvorschrift für Verbotsgesetz 1947, Fassung vom 17.11.2012″)