Beiträge:
— Das Amerlinghaus ist wegen Subventionskürzung um fast 60 % von Zerschlagung bedroht
— Josef, der seit Demos gegen den Akademikerball in U-Haft sitzt, ist weiter im Gefängnis
— FPÖ und Teile der ÖVP halten an illegalem Campierverbot für Rom_nij_a und Sinti_ze in Wels fest
— Erstes österreichisches Forum für Ernährungssouveränität in Goldegg in Salzburg
— Demo gegen Hypo – just mit FPÖ und BZÖ?
— Am Flughafen Wien wehren sich Asylwerbende gegen Abschiebung
p.s. denn dass jetzt als «Bankenunion» gefeiert wird, was tatsächlich nur Fonds und Aufsicht erzeugt, um die Einhaltung der Aktiengesetze zu «kontrollieren», ist ein schlechter Witz und nur eine Profilierungsschlagzeile für die Beschliessenden. Weg ist das Geld ja inzwischen allemal, und es ist Geld das nicht nur Amerlinghaus brauchen könnte, sondern jede(r) einzelne RadiomacherIn …
ohne die Nachrichten zum Werbemedium für Martin Ehrenhauser in Wien machen zu wollen — da hab ich mehr Kritik als irgendwer sonst: zb https://forum.piratenpartei.at/thread-11747.html — ist aber das Protestcamp von Ehrenhauser der bisher EINZIGE Aufschrei gegen die Handhabung (Verknappung, Reise-nach-Rom-Spiel) von immer mehr Geld, von dem immer mehr Leute immer weniger haben.
In diesem Fall mit dem Thema «Banken»Rettung» und konkret Hypo. (Hypo NÖ ist ja auch nicht ganz sauber)
Mein Punkt (den Ehrenhauser allerdings nicht sagt) ist, dass es AKTIENGESETZE in ganz Europa gibt
— und Banken sind IMMER Aktiengesellschaften —
und diese Aktiengesetze sehen (ev. «Gläubigerschutz» aber sonst) KONKURS — der Firma bzw. Bank — bei Zahlungsunfähigkeit vor, plus darüber hinaus Strafgesetze für etliche Verstösse — durch Vorstand/Aufsichtsrat — gegen diese Aktiengesetze.
Wer als Politiker (Minister) dieser Gesetzeslage entgegen GELD diesen kaputten Banken zuschiebt, ist ein Fall für eine Ministeranklage (politisch) und eine Strafanklage (Justiz) auch wenn sich offenbar in Österreich niemand findet, der die entsprechende Anklage durchführt.
Das ist wiederum etwas, das mit (System)Korruption zu tun hat: auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft fühlt sich dafür nicht zuständig.
Mein Fazit wäre, dass nicht nur Untersuchungsausschüsse (die grundsätzlich nur aus den (min.5) OppositionsABGEORDNETEN (nicht Prozent sondern Personen) bestehen sollten, die ihn eröffnen (nicht «beantragen»)
sondern
dass auch Ministeranklage durch 5 Abg. erhoben werden sollte (und nicht wie jetzt, durch Prozent»hürden», die niemals zustandekommen)
und
dass diese Ministeranklagen durch pensionierte RichterInnen oder beim EUGH (mit letzter Instanz MRGH) abgehandelt werden sollten. Schliesslich sind ja (auch Menschen)Rechte aller betroffen.