Verschärfung des österreichischen Asylrechts aus menschenrechtlicher Sicht – VuiG

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Gespräch mit Wolfgang Benedek, Völkerrechtler und Menschenrechtsaktivist zum Thema Asyl und Menschenrechte.

Das österreichische Asylrecht wurde 2016 novelliert und wurde vom Nationalrat verabschiedet.

Diese Novellierung hat für Asyl- und Schutzsuchende nach der Genfer Flüchtlingskonvention gravierende Verschlechterungen gebracht:

Asyl auf Zeit: Die Asyldauer wird auf drei Jahre beschränkt und die AsylantInnen werden nach Ablauf der Frist einem neuerlichen Verfahren unterzogen.

Beschränkung des Familiennachzugs: Die Angehörigen anerkannter Asylberechtigter müssen innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Tun sie dies nicht, müssen Einkommens­ und Wohnungsnachweise erbracht werden, die für die meisten aufgrund ihrer prekären ökonomischen Lage nicht erfüllbar sind. Im Gegensatz dazu können laut dem Gesetzesentwurf subsidiär Schutzberechtigte generell erst nach drei Jahren einen Familiennachzug beantragen.

Notverordnung: Diese kann die Regierung im Zusammenspiel mit dem Hauptausschuss zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit erlassen. Damit könnten dann an der Grenze keine Asyl-Anträge mehr gestellt werden und die Flüchtlinge in die Nachbarstaaten zurückgeschoben werden.

Quellen und Links für Interessierte:

Umfangreiche Informations- und Materialensammlung zum Thema Asyl: http://www.asyl.at/de/

Infos aus der Parlamentskorrespondenz: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2016/PK0411/

http://www.unhcr.org/dach/ch-de/die-genfer-fluechtlingskonvention

https://www.menschenrechtskonvention.eu/

http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf (die Resolution 217A der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948)

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