KulturTon: AusBildungspflicht bis 18? | 18.10.2017

Podcast
KulturTon
  • 2017_10_18_kt_ak
    29:00
audio
28:59 min
Ja, nein, vielleicht: Lesung von Doris Knecht in der Arbeiterkammer
audio
29:00 min
Schon mal was von Jugendvertrauensrät*innen gehört?
audio
28:57 min
Frauenvereine in Innsbruck
audio
29:00 min
Kopierte Archive als Orte der Erinnerung
audio
29:00 min
Above the river and under the sky
audio
29:00 min
Olympia in Innsbruck 1976. Prägend für das Stadtbild
audio
29:00 min
Arbeitsplatz Museum
audio
28:19 min
UniKonkretMagazin am 16.03.2026
audio
28:37 min
UniKonkretMagazin am 02.03.2026
audio
28:59 min
Berufsbild Jurist*in bei der AK

Die neue AusBildungspflicht bis 18: Was bedeutet sie in der Praxis?

Lange wurde sie diskutiert und vorbereitet, doch relativ unauffällig ist sie nun in Kraft getreten: Die AusBildungspflicht bis 18 soll künftig jugendliche Hilfsarbeit obsolet machen und Qualifizierung fördern. Ab nächstem Jahr drohen bei Verstößen dann auch Strafen.

Was die AusBildungspflicht in der konketen Umsetzung tatsächlich bedeutet, welche neue Verantwortung auf Erziehungsberechtigte zukommt und welche Ausnahmen es gibt, erklärt Peter Schumacher von der Jugendabteilung der AK Tirol.

Weiterführende Informationen:
AusBildung bis 18

Laisser un commentaire