KulturTon: AusBildungspflicht bis 18? | 18.10.2017

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KulturTon
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Berufsbild Jurist*in bei der AK

Die neue AusBildungspflicht bis 18: Was bedeutet sie in der Praxis?

Lange wurde sie diskutiert und vorbereitet, doch relativ unauffällig ist sie nun in Kraft getreten: Die AusBildungspflicht bis 18 soll künftig jugendliche Hilfsarbeit obsolet machen und Qualifizierung fördern. Ab nächstem Jahr drohen bei Verstößen dann auch Strafen.

Was die AusBildungspflicht in der konketen Umsetzung tatsächlich bedeutet, welche neue Verantwortung auf Erziehungsberechtigte zukommt und welche Ausnahmen es gibt, erklärt Peter Schumacher von der Jugendabteilung der AK Tirol.

Weiterführende Informationen:
AusBildung bis 18

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