Urteil im Prozess wegen NS-Wiederbetätigung auf Grazer Polizeidienststelle
Im Juli begann ein Prozess gegen zwei Polizist*innen vor dem Landesgericht für Strafsachen in Graz. Vorgeworfen wird ihnen der Verstoß gegen §3g des NS-Verbotsgesetzes. Die vorgeworfenen Delikte sind u.a. das Versenden rechtsextremer bis neonazistischer Inhalte per WhatsApp an Kolleg*innen, rechtsextreme bis neonazistische, homophobe Aussagen gegenüber Kolleg*innen auf der Dienststelle und frauenfeindliche Aussagen.
Heute Mittwoch kam es am zweiten Prozesstag zu einem Urteil: Der Erstangeklagte wurde in vier von sechs Punkten wegen NS-Wiederbetätigung schuldig gesprochen. Das Strafmaß beträgt 15 Monate bedingte Haft mit einer Probezeit von drei Jahren, ebenso der bedingte Amtsverlust. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 560€. Die Zweitangeklagte wurde in einer knappen Entscheidung der Geschworenen in allen Anklagepunkten freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Wir sprachen mit Dirk Müllner vom Doku Service Steiermark und Mariah Zimmermann von prozess.report, die vor Ort waren, über den zweiten Prozesstag, das Urteil, das Verbreiten rechtsextremer Inhalte auf einer Grazer Polizeidienststelle, dem Umgang von Medien mit Urteilen zu Rechtsextremismus/Neonazismus uvm.