NS-Wiederbetätigung auf Grazer Polizeidienststelle

Podcast
VON UNTEN – Das Nachrichtenmagazin auf Radio Helsinki
  • Urteil Prozess NS Wiederbetätigung
    11:33
audio
30:00 Min.
„Nur was besprechbar ist, kann auch gestaltet werden“ – Norbert Prinz | Açık Radyo in Istanbul verliert UKW-Lizenz
audio
30:00 Min.
Trump gewinnt US-Wahl | „Gesetze sind in Bücher gegossene Machtverhältnisse“ – Werner Rochlitz (GPA) | Räumung Fischacker
audio
29:49 Min.
„Reparieren ist selbstermächtigend und gut fürs Klima“ – Tina Zickler vom Repair Festival | Riot Not Diet
audio
28:45 Min.
„Wir wollen die Vielfalt der Stadt zeigen“ – Fiston Mwanza | Graz gegen den Rechtsruck
audio
30:00 Min.
Erster Jahrestag vom Massaker am 7. Oktober | Hunger. Macht. Profite
audio
29:08 Min.
SOS Balkanroute: „Die Situation wird immer dramatischer, sobald es kälter wird“ | OGR Demo nach den Nationalratswahlen
audio
30:00 Min.
„Wir wurden erst am 9.9. per Mail über die Schließung der Mensen informiert“ | Offensive Gegen Rechts | Hitlers Exekutive
audio
30:00 Min.
Polizei interveniert beim Steirischen Herbst | Klimastreik | Bass gegen Hass
audio
30:01 Min.
Sommer-Sondersendung: Ende der Letzten Generation | Pogrome in England | Räumungsversuch am Fischacker
audio
28:29 Min.
Innenminister Karner ruft „Schutzzone“ im Grazer Volksgarten aus

Urteil im Prozess wegen NS-Wiederbetätigung auf Grazer Polizeidienststelle
Im Juli begann ein Prozess gegen zwei Polizist*innen vor dem Landesgericht für Strafsachen in Graz. Vorgeworfen wird ihnen der Verstoß gegen §3g des NS-Verbotsgesetzes. Die vorgeworfenen Delikte sind u.a. das Versenden rechtsextremer bis neonazistischer Inhalte per WhatsApp an Kolleg*innen, rechtsextreme bis neonazistische, homophobe Aussagen gegenüber Kolleg*innen auf der Dienststelle und frauenfeindliche Aussagen.
Heute Mittwoch kam es am zweiten Prozesstag zu einem Urteil: Der Erstangeklagte wurde in vier von sechs Punkten wegen NS-Wiederbetätigung schuldig gesprochen. Das Strafmaß beträgt 15 Monate bedingte Haft mit einer Probezeit von drei Jahren, ebenso der bedingte Amtsverlust. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 560€. Die Zweitangeklagte wurde in einer knappen Entscheidung der Geschworenen in allen Anklagepunkten freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Wir sprachen mit Dirk Müllner vom Doku Service Steiermark und Mariah Zimmermann von prozess.report, die vor Ort waren, über den zweiten Prozesstag, das Urteil, das Verbreiten rechtsextremer Inhalte auf einer Grazer Polizeidienststelle, dem Umgang von Medien mit Urteilen zu Rechtsextremismus/Neonazismus uvm.

Schreibe einen Kommentar