Unterschreiben: Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen! (Beitrag ohne Musik)

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  • Petition von VIMO - Verein Intergeschlechtlicher Menschen Osterreich
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Gesprochen haben Luan Pertl, Katta Spiel und Leo Söldner.

Dieser Beitrag ist ohne Musik. Die Version des Beitrags mit Musik ist hier zu finden:
https://cba.media/620832

Jetzt unterschreiben und weiterleiten:
https://mein.aufstehn.at/petitions/schutzen-sie-intergeschlechtliche-kinder-und-jugendliche 

– – –

Petitionsaufruf von VIMÖ – Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich:

Wir fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen!

Bis heute erleben intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche medizinische Eingriffe, die weder selbstbestimmt noch notwendig sind. Ihre Körper werden von klein auf chirurgisch und hormonell verändert – und das nur, weil sie nicht in die medizinische und gesellschaftliche Norm von männlichen oder weiblichen Körpern passen. Das führt oft zu großem Leid, Traumatisierungen und körperlichen Beschwerden.

Wir sagen:

Intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung! Österreich muss sie wirkungsvoll schützen – und das geht nur mit einem entsprechenden Gesetz.

Warum ist das wichtig?

Der österreichische Nationalrat hat bereits im Juni 2021 die Bundesregierung aufgefordert, intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche zu schützen. ÖVP, SPÖ, Grüne, Neos und FPÖ stimmten damals für einen Antrag (1) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Eingriffen an den Geschlechtsmerkmalen“ und feierten diesen Erfolg im Pride-Monat Juni. Zwei Jahre später ist immer noch nichts umgesetzt.

Wir können und wollen nicht länger warten! Wir fordern eine rasche Umsetzung des Entschließungsantrags und ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen!

Der fehlende Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. Kinder und Jugendliche mit Variationen der Geschlechtsmerkmale hat eine lange Geschichte:

Bereits 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, nicht-notwendige und nicht-konsensuelle medizinische Eingriffe und Behandlungen an Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale zu verbieten (2). Der Ausschuss hielt explizit fest, dass es sich dabei um eine „schädliche Praxis“ handle und verwies auf die Ausführungen des UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) (3). Dieser wiederum rügte Österreich bereits 2015 für derartige Praktiken, die er als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen im Sinne der UN-Antifolterkonvention einstufte.

Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende von schädlichen medizinischen Eingriffen (4). Ebenso fordern zahlreiche internationale Organisationen von der UNO bis zum Europäischen Parlament ein Ende dieser Praktiken.

Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland, Portugal oder Deutschland haben ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bereits verabschiedet. Österreich muss nachziehen!

– – –

 

VIMÖ – der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich – ist die Interessensvertretung für Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmalen.
https://vimoe.at

 

Was ist intergeschlechtlich?

Die Gesellschaft – und somit auch die Medizin – hat sehr enge Vorstellungen. Intergeschlechtliche Personen haben Körper, die sich nicht in die engen Definitionen von männlich und weiblich einteilen lassen. Manche sagen auch; Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmalen. Es geht um die körperliche Ebene, etwa um die Chromosomen, die Hormone oder die Anatomie.

Es gibt nicht den einen intergeschlechtlichen Körper – im Gegenteil, es gibt eine sehr große Vielfalt!

 

Stoppt medizinisch unnötige „normalisierende“ Behandlungen an inter* Kindern. Medizinische Behandlungen sind oft nicht dringend lebensnotwendige OPs und Eingriffe. Meist besteht kein dringender Handlungsbedarf um schweren Schaden vom Körper oder der Gesundheit der Person fernzuhalten. Es sind dadurch kosmetische Eingriffe an nicht zustimmungsfähigen Kindern.

Das ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und das Recht auf Achtung des Privatlebens und der körperlichen Unversehrtheit.

Das Recht auf Achtung des Privatlebens ist in Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UDHR), Artikel 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), Artikel 16 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (CRC) und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (ECHR) verankert. Das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit ist Teil des Schutzes des Rechts auf Privatleben. Das Recht auf Selbstbestimmung und persönliche Autonomie ist ebenfalls von Bedeutung

Stoppt die nicht-konsensuellen kosmetischen und oft sterilisierenden Operationen und anderen medizinisch nicht notwendigen Interventionen an intergeschlechtlichen Menschen.

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