Verschwörungssender Auf1 darf nicht über Satellit in Deutschland senden
Auf1 ist ein online Fernsehsender der Falschmeldungen, Verschwörungstheorien und rechtsextreme Hetze verbreitet. Er ist in Oberösterreich entstanden und hat in Deutschland eine große Zuschauerzahl. Auf1 wollte nun auch in Deutschland über Satellit senden, jedoch haben deutsche Medienregulierer die Ausstrahlung von Inhalten des österreichischen Online-Senders nun untersagt. Die Inhalte sollten in einem kleinen deutschen TV-Sender mit seinem Programm „schwarz rot gold tv“ laufen. Dass Regulierer, die die Einhaltung von gesetzlichen Regeln zum privaten Rundfunk in Deutschland überwachen, ein solches Verbot aussprechen, kommt eher selten vor, berichteten die Salzburger Nachrichten. Der Sender kann sich jedoch zu Wehr setzen.
Mildes Urteil für Florian O.
Als Biokoch bekannt, wurde Florian O. In der Corona-Szene als sog. Maßnahmenkritiker gefeiert. Am 10. November musste er sich nun vor Gericht aufgrund von Holocaustverharmlosung verantworten, er hatte die Coronamaßnahmen mit der Verfolgung von Juden und Jüd:innen während des Nationalsozialismus verglichen. Weiters wurde Florian O. Von der Polizei aufgegriffen als er seine tote Frau im Kofferraum seines Wagens transportierte. Sie ist an einer Krebserkrankung verstorben, die Ermittlungen dahingehend wurden eingestellt.
Am 10. November kam Florian O. Mit einem milden Urteil davon: 3 Monate bedingt, die von der Zeit seiner Untersuchungshaft abgezogen wurden, damit ist er seit 10. November wieder frei.
Deutschland treibt Kriminalisierung von Seenotrettung voran
Die Ampel-Koalition in Deutschland plant an einer Novelle des Asylgesetzes. Es soll schneller mehr Abschiebungen möglich machen. In der Bewertung ob Schlepperei strafbar ist, muss in Zukunft kein finanzieller Vorteil gegeben sein, um eine Strafbarkeit zu begründen. Eine Ausnahme für Seenotrettungsorganisationen ist nicht vorgesehen. Das Kabinett verabschiedete den Gesetzentwurf bereits im Oktober, das Gesetz muss nun noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Grazer Mitglied der Identitären wegen Wiederbetätigung verurteilt
Am 2. November stand erneut ein Mitglied der rechtsextremen „Identitären“ wegen rechtsextremer Chatnachrichten in Graz vor Gericht. Er ist in der sog. „Kulturfestung“ der steirischen Identitären im oststeirischen Eichkögl aktiv, und ist auch Mitglied beim „Ring Freiheitlicher Jugend“.
Der Angeklagte Martin L. Wurde aufgrund mehrere Whatsapp Nachrichten der Wiederbetätigung schuldig gesprochen. Die Strafhöhe über 120 Tagessätze à fünf Euro und elf Monate bedingt auf drei Jahre plus verpflichtender Bewährungshilfe ist bereits rechtskräftig, berichtete die Plattform Stopp die Rechten.