die drei mitglieder des MenschenRechtsBeirates – felzmann, schenk, klaushofer -berichteten ueber das ergebniss der analyse der medizinischen betreuungsstruktur in der schubhaft.
der mrb kritisiert, dass eine klare ueberpruefbare aufgaben und verantwortungsstruktur fehlt.
darueberhinaus vermisstder beirat eine funktionierende dienstaufsicht.
nicht nachvollziehbare rechtsgrundlagen betreffen die zulaessigkeit von zwangsuntersuchungen und zwangsbehandlungen in der medizinischen einrichtung des gerichtlichen gefangenenhauses wien, aber auch in den paz sind diese unzulaessig. die uneingeschraenkte unzulaessigkeit einer zwangsernaehrung wurde besonders betont.
es verwunderte einigermassen, dass der vorsitzende des mrb (felzmann) die diktion des innenministeriums (yankuba …»haette sich agressiv verhalten …» bzw … «er waere renitent gewesen» …)uneingeschraenkt uebernahm. auf konkretes nachfragen meinerseits, wie der schubhaeftling seine agressivitaet zum ausdruck brachte war die antwort dann eher enttaeuschend. er haette die mitwirkung an der zwangsuntersuchung verweigert ebenso an der zwangsbehandlung. er haette auf fragen nicht geantwortet und er habe passiven widerstand geleistet.
positiv bemerkt muss allerdings werden, dass diese (eigentuemliche) sicht der dinge nur von hr. felzmann verteten wurde.
ebenso war der wunsch nach eigenstaendigkeit des mrb unmissverstaendlich im raum.