Meldungen 09.04.25

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Protest gegen rechten Stocker-Verlag in Graz
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Meldungen 16.04.25
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„Die größte Gefahr für die Umwelt ist das Desinteresse“ - Umweltanwältin Ute Pöllinger
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Wer bildet wen? – Attac zu Finanzbildung, Lobbyinteressen und politische Verantwortung im Klassenzimmer

Proteste gegen Hamas im Gazastreifen

Im Gazastreifen ist es am Sonntag zu seltenen Protesten gegen die islamistische Hamas gekommen. Wie Der Spiegel berichtete, versammelten sich Hunderte Menschen in Jabalia, im Norden des abgeriegelten Küstenstreifens, und forderten ein Ende der repressiven Herrschaft durch die Hamas. Auslöser der Proteste war offenbar ein tödlicher Zwischenfall im Flüchtlingslager, bei dem Mitglieder der Hamas einen Zivilisten erschossen haben sollen. Videos in sozialen Netzwerken zeigen Demonstrierende, die „Nieder mit der Hamas“ rufen – ein Tabubruch in einem Gebiet, das die Hamas seit 2007 mit harter Hand regiert. Die Sicherheitskräfte reagierten mit Gewalt und Verhaftungen. Trotz der Repression zeigt sich eine zunehmende Unzufriedenheit in der Bevölkerung über Korruption und Unterdrückung.

Marine Le Pen wegen Veruntreuung verurteilt

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig gesprochen worden. Wie der Standard berichtete, geht es um fingierte Jobs im EU-Parlament: Parteifreundinnen des rechtsextremen Rassemblement National sollen als parlamentarische Assistentinnen angestellt, tatsächlich aber parteiintern tätig gewesen sein. Der Schaden für das EU-Budget beläuft sich auf rund 300.000 Euro. Le Pen wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt. Auch mehrere ehemalige Parteimitglieder erhielten Strafen. Le Pen kündigte Berufung an – der Schuldspruch kommt jedoch zu einem heiklen Zeitpunkt: Frankreich wählt im Juni ein neues EU-Parlament.

Armin Egger mit sofortiger Wirkung abgesetzt

Armin Egger ist mit sofortiger Wirkung von all seinen Funktionen bei der Messe Congress Graz (MCG) entbunden worden. Wie aus einer Presseaussendung hervorgeht, beschloss der Aufsichtsrat der MCG e.gen. am heutigen Tag, Egger sowohl als Vorstand der Genossenschaft als auch als Geschäftsführer der Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. abzuberufen. Als Gründe nennt der Aufsichtsrat eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht sowie Eggers Weigerung, neue Genossenschaftsmitglieder aufzunehmen – ein Verhalten, das dem Unternehmen laut Aussendung zumindest einen Imageschaden zugefügt habe. Eine außerordentliche Generalversammlung ist für den 25. April 2025 angesetzt. Beteiligungsstadtrat Manfred Eber betont, dass die Entscheidung Klarheit und Handlungsfähigkeit wiederherstelle.

Rechtsextreme Straftaten in Österreich nehmen drastisch zu

Rechtsextreme, rassistische und antisemitische Straftaten haben in Österreich im Jahr 2024 stark zugenommen. Laut einem Bericht der Zeit, der sich auf das Innenministerium stützt, wurden über 1.300 derartige Delikte registriert – ein Anstieg von rund 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auffällig sei, dass vor allem junge Männer zwischen 14 und 25 Jahren zunehmend in der Szene aktiv sind. Die Polizei beobachtet zudem eine wachsende digitale Radikalisierung – insbesondere über Plattformen wie Telegram und TikTok. Sicherheitsbehörden warnen vor der Vernetzung mit extrem rechten Gruppen in Deutschland und Osteuropa. Politisch heikel ist der Umgang der FPÖ mit dem Thema: Während Innenminister Karner (ÖVP) zur Wachsamkeit mahnt, verharmlosen Vertreterinnen der FPÖ häufig rechte Gewalt. Expertinnen kritisieren eine „Normalisierung“ rechtsextremer Rhetorik im politischen Diskurs, die insbesondere Jugendliche empfänglich für rechtsextreme Inhalte mache.

Rechtsextreme Selbstdarstellung als Opfer: Auf1-Konto gesperrt

Die rechtsextreme Plattform Auf1 verbreitet in einem aktuellen Video auf ihrer Website die Behauptung, das eigene Spendenkonto sei „gesperrt“ worden – inszeniert wird dies als politisch motivierte Eskalation. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine übliche Maßnahme bei Verdachtsmomenten, etwa im Zusammenhang mit Finanzkontrollen oder Bankregularien. Die Plattform um Stefan Magnet nutzt den Vorfall zur Mobilisierung und stilisiert sich selbst zum Opfer eines angeblichen „Systems“. Diese Form der Opferinszenierung ist ein gängiges Muster der extremen Rechten, um Unterstützer*innen zu mobilisieren und Spenden einzuwerben – oft unter Umgehung journalistischer Standards und mit gezielter Desinformation.

Studie zeigt: Israelbezogener Antisemitismus nimmt zu

Wie das österreichische Parlament berichtet, hat eine aktuelle Studie einen deutlichen Anstieg israelbezogenen Antisemitismus festgestellt. Seit dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 ist die Zahl antisemitischer Vorfälle stark gestiegen – insbesondere in sozialen Medien, aber auch bei Demonstrationen. Die Studie betont, dass berechtigte Kritik an der Politik Israels häufig in antisemitische Narrative umschlage, etwa durch Dämonisierung oder Schuldzuweisungen gegenüber „den Juden“. Bildungsinitiativen sollen nun verstärkt werden, um antisemitischen Tendenzen in der Gesellschaft entgegenzuwirken.

Neonazistische „Solidarität“: Rechtsextreme organisieren Unterstützung für verurteilten Holocaustleugner

Wie das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) berichtet, organisiert die rechtsextreme Szene gezielt Unterstützung für einen kürzlich verurteilten Holocaustleugner. Über Telegram-Gruppen und rechte Plattformen werden Spendenaufrufe geteilt und der Mann als „politischer Gefangener“ glorifiziert. Die Aktion reiht sich ein in eine lange Liste neonazistischer Solidaritätsbekundungen, die versuchen, Täter als Opfer zu stilisieren. Der DÖW warnt vor einer Radikalisierung innerhalb dieser Kreise, die zunehmend offen den Nationalsozialismus relativieren oder gar verherrlichen.

Prozess gegen GAK-Fans wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt
Im Mittelpunkt eines Verfahrens stand der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Graz, dass sich am 17. August 2024 mehrere Anhänger des Grazer AK (GAK) in Graz verabredet hätten, um gezielt und schwere gemeinschaftlich Gewalt gegen Fans des Stadtrivalen SK Sturm Graz auszuüben. Im Zuge dieser Aktion soll es zu mehreren Körperverletzungen gekommen sein. Insgesamt standen 21 Angeklagte wegen des Vergehens der schweren gemeinschaftlichen Gewalt vor Gericht. Die Anklage stützte sich insbesondere auf Videoaufnahmen, Chatverläufe und Aussagen einzelner Zeugen.

Die Verteidigungsstrategien der Beschuldigten unterschieden sich teils erheblich: Ein Großteil der Angeklagten machte von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Andere bestritten jede Beteiligung oder erklärten, zufällig vor Ort gewesen zu sein, ohne aktive Teilnahme an etwaigen Ausschreitungen. Einzelne Verteidiger führten an, dass ihre Mandanten durch Kleidung oder Äußerlichkeiten irrtümlich den tatsächlichen Tätern zugeordnet worden seien. Zudem wurde auf die mangelnde Individualisierung der Vorwürfe hingewiesen: Die Staatsanwaltschaft konnte nicht jedem einzelnen Angeklagten eine konkrete strafbare Handlung nachweisen.

Der Richter begründete das Urteil schließlich damit, dass trotz der belastenden Indizien eine individuelle Täterschaft oder eine eindeutige Beteiligung am Tatgeschehen in keinem Fall zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Aufgrund der unklaren Beweislage, der Vielzahl an Beteiligten und widersprüchlicher Aussagen sah sich das Gericht gezwungen, die Angeklagten freizusprechen. Der Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” wurde hervorgehoben. Der Richter betonte jedoch, dass dies nicht als Bestätigung der Unschuld zu verstehen sei, sondern vielmehr als Folge unzureichender Beweisführung durch die Staatsanwaltschaft.

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