Hallstatt – schmiedeeisernes Schild

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Das rechteckige Blechschild ist von einer aufwändig gestalteten schmiedeeisernen Konsolkonstruktion abgehängt und ragt aus der Südfassade der ehemaligen Sueßi’schen (bzw. Eisel’schen) Salzfertigung in die schmale Gasse des Badergrabens. Die Fixierung dieser Position ist durch einen langen, schräg abstehenden Spreizhaken sichergestellt. Um größeren Fahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen kann die ganze Konstruktion um eine senkrechte Achse an die Fassade gedreht werden.

Das vorne sitzende Schild trägt beidseitig auf dunkel Englischrotem Grund die vergoldete Inschrift C. S. 1659 welche um ein großes ankerartiges Zeichen gruppiert ist und von schmiedeeisernen Spiralwerk eingefasst ist. Zwei vergoldete, Hellebardentragende Wächterfiguren in Blechschnitttechnik flankieren das Schild.

Das schwarz gefasste Flacheisenstück des horizontalen Kragarms ist oberhalb des Schildes mit einer einfachen Zweierschlinge, in die Spiralen eingesteckt sind und die mit Vogel- und Tulpendarstellungen verziert ist, bekrönt. Wandseitig wird der Kragarm von einem gekurvten Flacheisen gestützt. Das dabei entstandene viertelkreisförmigen Feld dominiert eine meisterhaft ausgeführte dreifache Viererschlinge.

Trotz der beiden Datierungen 1659 am Schild und 168[2] mit schmiedeeisernen Ziffern über dem Kragarm weist die Schmiedearbeit formal noch in die Spätrenaissance.

Quelle: Kastner, Otfried, Eisenkunst im Lande ob der Enns, Linz 1961, S.70f

Salzfertiger

Die Umarbeitung und die Auslieferung des Salzes wurde von den Salzfertigern besorgt. Die Salzfertiger waren zur Zeit der Marktgründung in Hallstatt zwölf privilegierte Bürger, die „als zur Salzabfuhr gedungene Leut” zwar im Dienste des Landesherrn und in allen Salzangelegenheiten dem Salzamt unterstellt waren, dennoch aber in einem relativ weiten Rahmen als freie Unternehmer aktiv waren. Die Anfertigung der hölzernen Küfel konnten sie etwa durch „Kufenmeister”, das waren durch Werkverträge gebundene Subunternehmer, oder durch eigene Lohnarbeiter bewerkstelligen lassen. Die Fertiger besaßen keinen Beamtenstatus und hatten kein Anrecht auf dessen Begünstigungen, ihre Rechte und Pflichten waren in den drei Reformationslibellen und Fertigerordnungen festgelegt. Zur Herstellung der Traunschiffe mussten eigene Werften unterhalten werden, wobei die unterschiedlichsten Professionisten von den Fertigern beschäftigt wurden: die Schiffbauer, die Traunbauern für den Gegenzug, die Wasserseher und die Traunknechte. Die Fertiger betreuten die Salzmagazine auf der langen Strecke der Salzschifffahrt, den Gegentrieb, den Nahrungsmittel- und den Weinhandel. Diese Vormachtstellung versuchte die Hofkammer ab der Mitte des 18. Jahrhunderts zu brechen, indem die Salzfertiger in genossenschaftlichen „Compagnien”[1] zusammengeführt werden sollten, was auch 1775 letztendlich gelang. Bis dahin arbeiteten die Salzfertiger selbständig als Einzelunternehmer, wobei sie durch Jahrhunderte als bürgerliche Kaufleute im Salzkammergut eine große Rolle gespielt und dabei auch ein entsprechendes Standesbewusstsein entwickelt hatten.

In der örtlichen „Compagnie” wurde das Salzgeschäft auf gemeinsame Rechnung betrieben, wobei den Fertigern nur noch die Verarbeitung des Fudersalzes zu Küfeln auf Akkordbasis überlassen blieb. Den „Salzausgang” führte nun das Salzamt selbst in Eigenregie über die dazu ins Leben gerufene „k.k. Kleinküfel = Verrechnungscassa” durch. 1848 wurden den Salzfertigern die letzten Privilegien entzogen, wobei sie mit Gastgewerbekonzessionen abgefertigt wurden.

 

[1]Hofkammerarchiv Wien, Altes Bancale, rote Nummer 286, 23. Januar 1751: Commissions Relation dieses hochen Mittels Hoff Raths Hr. v. Quiex die zu Haalstatt abgebrunnenen Sallz Pfannen betr., fol. 77f.

Képek

Hallstatt_107_Sues_Schild-a-Ansicht _West-28122021-Friedrich_Idam
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Hallstatt_107_Sues_Schild-b-Ansicht _Ost-28122021-Friedrich_Idam
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