Im 1. Reformationslibell*, erlassen vom späteren Kaiser Ferdinand I, wird – nach dem derzeitigen Stand der Forschung – mit der Formulierung „Kammerguts des Salz“** erstmals der Begriff „Salzkammergut“ geprägt. Dieses Reformationslibell stellt ein umfangreiches Verordnungswerk dar, mit dem das gesamte Salzwesen bis hin zu den Details der Forstwirtschaft, des Transportwesens und darüber hinaus auch das gesellschaftliche Leben reguliert wurde. „Libell“ bedeutet Büchlein, die originale Handschrift auf Pergament wurde ursprünglich in Gmunden beim Obersalzamt aufbewahrt und liegt heute im oberösterreichischen Landesarchiv in Linz. Sie stellt eine wertvolle Informationsquelle für den gesamten Vollzug der Salzwirtschaft in der frühen Neuzeit dar. In weiterer Folge erschienen zwei weitere Fassungen. Im II. Reformationslibell von 1563 wurde der Aufstellung einer zweiten Pfanne in Hallstatt Rechnung getragen. Das letzte, das sogenannte III. Reformationslibell, wurde 1656 fertiggestellt und trat 1659 in Kraft, und behandelte nun auch die neu hinzugekommenen Produktionsstätten in Ischl und Ebensee.
*Libell der Newen Reformation und ordnung des Siedens Halstat unnd ambts zu Gmunden 1524, Handschrift auf Pergament, 289 Folien, OÖ. Landesarchiv, Salzoberamtsarchiv Gmunden)
**Quelle zitiert sekundär nach Dicklberger, Anton, Systematische Geschichte der Salinen Oberösterreichs, 1817, Band 2, S. 215