Meldungen 03.04.2024

Podcast
VON UNTEN Einzelbeiträge
  • 24_04_03_Meldungen
    04:28
audio
06:40 min
Meldungen 27.11.24
audio
09:18 min
„Flossen weg!“ – Kinder stärken, Übergriffen vorbeugen
audio
29:09 min
"Dass Armutsbetroffene Debatten über Ungleichheit nicht folgen können, ist das nächste Vorurteil" - Daniela Brodesser
audio
34:51 min
„Armut und Ungleichheit sind politische Entscheidungen“ - Marlene Engelhorn
audio
04:49 min
Meldungen 13.11.24
audio
09:25 min
„Nur was besprechbar ist, kann auch gestaltet werden“ – Norbert Prinz
audio
03:16 min
Meldungen 06.11.24
audio
08:30 min
Räumung der Fischa-Au bei Lichtenwörth
audio
08:20 min
Trump gewinnt USA-Präsidentschaftswahl
audio
09:05 min
Riot Not Diet

Sprengsatz vor Zeugen-Jehovas Gebäude in Kalsdorf:

In Kalsdorf bei Graz wurde in der Nacht am Freitag ein funktionstüchtiger Sprengsatz entdeckt. Vor einem Gebäude der christlichen Religionsgemeinschaft „Zeugen Jehovas“ hatten Mitglieder:innen ein Paket entdeckt und die Einsatzkräfte alarmiert. Verletzt wurde niemand, wäre der Sprengsatz jedoch explodiert, hätte er einen beträchtlichen Schaden anrichten können, das berichtet der Kurier.

Schon im letzten Sommer hatte es einen Rohrbombenanschlag auf Autos zweier Mitglieder der Organisation gegeben. Die Täter:innen sind bislang unbekannt, auch über die Motive können noch keine Aussagen getroffen werden.

Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland:

Seit dem 1.April wirkt in Deutschland ein neues Gesetz, was den Besitz und den Anbau von Cannabis in Teilen entkriminalisiert. Volljährige dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen, zuhause sind es bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei Pflanzen pro Person.

Kiffen ist also im freien erlaubt, allerdings nicht in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, wenn Kinder und Jugendliche dabei sind oder im Umkreis von 100 Metern von Spielplätzen, Kindergärten und Schulen.

Zu erwerben gibt es Marihuana in so genannten Cannabis-Clubs, diese sind nicht gewinnorientiert und dürfen keine Werbung machen. Die Clubs dürfen maximal 50 Gramm Cannabis im Monat pro volljähriges Mitglied zum Eigenkonsum abgeben. Also: roll it up and blaze it!

Gendern-Verbot in Bayern:

Auch ein anderes Gesetz trat am 1. April in Teilen von Deutschland in Kraft: In Bayern dürfen Lehrer:innen und Beamte nicht mehr gendern, so beschloss die rechts-konservative Landesregierung unter der CSU und den Freien Wählern. Das verwenden von gendersensibler Sprache und den damit verbunden Sonderzeichen wie zum Beispiel Sternchen oder Doppelpunkten ist in Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen oder Behörden von nun an ausdrücklich verboten. Welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoß drohen können, sei im Einzelfall zu entscheiden, so berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Harte Kritik an dem Gesetz gab es von politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften, queeren Interessensverbänden und der Bundesschüler:innenkonferenz. Sie betonen, gendern sei wichtig da Sprache Denkmuster präge und Stereotype aufbrechen könne. Auch als „Verbotspartei“ wurde die CSU bezeichnet, sie solle sich um echte Probleme wie z.B. bezahlbaren Wohnraum kümmern.

Niederlagen für die AKP in der Türkei:

Bei den derzeitigen Kommunalwahlen in der Türkei zeichnen sich für die Partei AKP unter dem Präsidenten Erdogan massive Verluste ab. In Großstädten wie Ankara, Istanbul und Izmir gewannen jeweils die Bürgermeisterkandidaten der stärksten Oppositionspartei. Die als mitte-links geltende CHP, erhielt landesweit knapp 38% der Stimmen, die Regierungspartei AKP hingegen nur noch 35,7 Prozent.

In vielen östlichen Provinzen gewann die pro-kurdische Partei DEM und hätte so eigentlich Gemeinden unter Zwangsverwaltung zurückholen können.Doch bereits in zwei Bezirken wurde die Wahl annuliert und durch Kandidaten der Regierungspartei AKP ersetzt.Schon in der Vergangenheit wurden Vertreter:innen der DEM-Vorläuferpartei HDP von der Zentralregierung abgesetzt und undemokratisch durch regierungstreue Beamten ausgetauscht.

Die Tagesschau berichtet daraufhin von Protesten in mehreren Städten, bei denen die Polizei mit Wasserwerfern und Tränengas gegen die Demonstrant:innen vorging.

Laisser un commentaire